Lebensversicherung verkaufen

Laut Statistiken kündigen mehr als ein Drittel aller Inhaber eine Kapitallebensversicherung die Versicherung vorzeitig, also vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Besonders wenn man die KLV in den ersten Jahren nach Abschluss bereits wieder auflöst können erhebliche finanzielle Einbußen vorhanden sein. Eine immer beliebter werdende Alternative stellt hingegen der Verkauf von Lebensversicherungen dar. Die Lebensversicherung verkaufen oder auch die Lebensversicherung beleihen – diese Alternative wird dem Versicherten inzwischen von einigen Unternehmen angeboten, die sich auf diesen Bereich des Ankaufs von Forderungen und im Besonderen von Lebensversicherungen spezialisiert haben.

Lebensversicherung verkaufen

Die Lebensversicherung verkaufen oder beleihen?

Es gibt in der Praxis grundsätzlich zwei Alternativen zur vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung, nämlich die Lebensversicherung zu verkaufen oder die Lebensversicherung zu beleihen. Der Nachteil des Beleihens besteht darin, dass man im Gegenzug einen Kredit aufnimmt, der natürlich Kosten in Form der Kreditzinsen verursacht, während man beim Verkauf direkt die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung hat. Der Vorteil beim Beleihen ist jedoch auf der anderen Seite, dass man die Versicherung nicht „beenden“ muss, sondern weiterhin nutzen kann. Insofern muss man stets im Einzelfall eine Entscheidung darüber treffen, welche Variante die sinnvollere Alternative darstellt.

Der Ablauf eines Verkauf der Lebensversicherung

Wenn man sich dazu entschlossen hat, die vorhandene Lebensversicherung verkaufen zu wollen, dass sollte man sich zunächst einen Anbieter suchen, der die Versicherung ankauft. Mit diesem Anbieter wird dann eine Vereinbarung getroffen bzw. der Ankäufer unterbreitet ein Angebot, welchen Betrag er bereit ist für die Versicherung zu zahlen. Auf Wunsch des Versicherten ist es übrigens häufig möglich, dass der Versicherungsschutz weiterhin bestehen bleibt, der Versicherte ist also auch nach dem Verkauf noch die versicherte Person, nur nicht mehr Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Die Bewertungskriterien beim Verkauf bzw. beim Ankauf, was die Höhe der „Kaufsumme“ betrifft, sind in erster Linie am aktuellen Rückkaufswert der Versicherung orientiert. Zudem spielt auch die Restlaufzeit der Versicherung noch eine Rolle.