Risikolebens­versicherung verkaufen: Wirklich eine gute Option?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Lebensversicherung verkaufen: Bei einer Risikolebensversicherung ist das nicht möglich!
Lebensversicherung verkaufen: Bei einer Risikolebensversicherung ist das nicht möglich!

Sie möchten nicht mehr an eine Risikolebensversicherung gebunden sein und ziehen deshalb einen Verkauf in Erwägung? Vielleicht haben Sie eine für sich passendere Option der Kapitalanlage gefunden oder können bzw. möchten die Beiträge nicht mehr zahlen?

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was es alles zu beachten gibt, wenn Sie eine Risikolebensversicherung verkaufen möchten und ob es wirklich empfehlenswert ist, diesen Schritt zu gehen. Anschließend können Sie selbst abwägen, welche Entscheidung für Sie die beste ist.

Was spricht für die Risikolebens­versicherung?

Jeder, der einst eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, tat dies nicht unbedacht, sondern vor allem die Vorteile gesehen, die diese zu bieten hat. Durch eine Risikolebensversicherung können Sie beispielsweise unterschiedliche Risiken versichern, was in der Regel Ihre Hinterbliebenen absichern soll. Dazu zählen zum Beispiel die Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge bzw. Rente oder aber auch die Absicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers.

Tritt der im Lebensversicherungs­vertrag vermerkte Versicherungsfall ein, dann besteht eine finanzielle Absicherung der im Vertrag vereinbarten Bezugsperson(en).

Anders als beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung wird die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung nur ausgezahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt. In den meisten Fällen ist das der Tod des Versicherten.

Risikolebensversicherung im Vergleich: Verkaufen oder nicht?
Risikolebensversicherung im Vergleich: Verkaufen oder nicht?

Deshalb stellt die Risikolebensversicherung auch die klassische Art der Lebensversicherung dar. Der Versicherungsnehmer hat nichts davon, lediglich die Hinterbliebenen sind dadurch abgesichert. Darum wäre auch eine Kündigung der Versicherung nicht ratsam.

Möchten sich beispielsweise Ehepartner gegenseitig absichern, gibt es die sogenannte verbundene Risikolebensversicherung. Der eine Partner bekommt die Versicherungssumme ausgezahlt, wenn der andere stirbt und umgekehrt. Solche gekoppelten Verträge sind zudem noch niedriger im Preis als der Abschluss von Einzelverträgen.

Achtung: Läuft der Vertrag aus, ohne dass der Todesfall eingetreten ist, wird vom Versicherungs­unternehmen keine Auszahlung geleistet! De facto bedeutet das: Sterben Sie erst nach der Laufzeit, ist Ihre Familie bei Ihrem Todesfall finanziell nicht mehr abgesichert.

Wird eine Risikolebensversicherung gekündigt, zahlt die Versicherung ebenfalls kein Geld aus. Einmal abgeschlossen, ist diese Art der Versicherung im besten Fall weiterzuführen. Im Allgemeinen können die regelmäßigen Beiträge hier sehr niedrig gehalten werden – auch deshalb sollten Sie eine Risikolebensversicherung nicht verkaufen oder kündigen.

Auch mit relativ wenig Einkommen können die Versicherungsprämien in der Regel gestemmt werden. Bis dato eingezahlte Summen würden bei einer Kündigung komplett verloren gehen und der Hinterbliebenenschutz oder die Altersvorsorge (Rente) würde hinfällig werden.

Des Weiteren können Sie Ihre Risikolebensversicherung unter Umständen dazu verwenden, bei einem Darlehen als Sicherheit zu dienen.

Die Nachteile einer Risikolebens­versicherung

Zunächst einmal sind Sie mit dieser Art unter den Versicherungen sehr gebunden. Zwar ist eine Kündigung möglich, aber nicht empfehlenswert, da Sie ohne jegliche Auszahlung daraus hervorgehen.

Achtung: Eine Risikolebensversicherung kann nicht verkauft werden!

Eine Risikolebensversicherung dient der reinen Vorsorge im Ernstfall eines plötzlichen Todes. Ansonsten stehen Ihnen keinerlei Gelder daraus zu. Beiträge, die Sie eingezahlt haben, finden somit den Weg zu Ihnen als Versicherungsnehmer nicht mehr zurück.

Fazit: Können Sie Ihre Risikolebens­versicherung verkaufen?

Generell gilt: Der Verkauf einer Risikolebensversicherung ist nicht möglich. Als nicht-kapitalbildende Lebensversicherung kann das Versicherungsunternehmen also keine Auszahlung bewerkstelligen – abgesehen vom Todesfall des Versicherungsnehmers.

Eine Lebensversicherung zu verkaufen, geht immer verlustreich vonstatten.
Eine Lebensversicherung zu verkaufen, geht immer verlustreich vonstatten.

Möchten Sie in keinem Fall Ihre Versicherung weiterführen, haben Sie leider nur die Möglichkeit, diese zu kündigen oder eine Beitragsfreistellung zu beantragen. Letzteres hat den Vorteil, dass die Versicherungen trotzdem bestehen bleiben.

Vor allem ist diese Möglichkeit vorteilhaft, wenn Sie nur kurzfristig und über einen absehbaren Zeitraum das Geld benötigen, was Sie sonst übers Jahr gesehen als Versicherungsprämien für die Versicherung verwenden.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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